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Aktuelle Corona-Situation auf den Kanaren | Informationen & Nachrichten

Corona-Risikolevel Einschränkungen auf den Kanaren

Hier finden Sie die aktuellen und vorübergehenden Einschränkungen aufgrund der Corona-Situation, aufgelistet nach Risikolevel von 1 bis 3.

Diese gelten vorerst bis und mit dem 1. Februar 2021 | Änderungen vorbehalten.

Diese Vorschriften kommen von der Regierung und dem Gesundheitsministerium der Kanaren und sind im Original hier nachzulesen.

  • Ein und Ausreise: Keine Einschränkungen
  • Ausgangssperre: 00:00 bis 06:00 Uhr
  • Besondere obligatorische Öffnungszeiten:  Keine Einschränkungen
  • Ausgeschlossen von der Ausgangssperre sind folgende Aktivitäten:
    1. Besorgungen von Medikamenten
    2. Ausübung der Arbeit im Gesundheitssektor
    3. Ausübung der Arbeit im tiermedizinischen Bereich
    4. Ausübung des Berufes, wenn notwendig
    5. Rückfahrt zum Wohnort nach der Arbeit
    6. Ausübung der Arbeit im Bereich der Betreuung (Pflegedienst, Behindertenbetreuung, Aufsicht von Minderjährigen etc.)
    7. Höhere Gewalt und Notsituationen
    8. Ausübung der Arbeit mit einer Sonderbewilligung
    9. Betankung an der Tankstelle eines Fahrzeuges die zur Ausübung der vorher genannten Tätigkeiten notwendig ist
    10. Betreuung und Pflege von Haus- und Nutztieren
  • Sicherheitsabstand: Mindestens 1,5 Meter auf öffentlichen Straßen und Einrichtungen sowie geschlossenen Räumen / Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, darf immer nur eine Person anwesend sein
  • Maskenpflicht: Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht auf öffentlichen Straßen sowie Einrichtungen für alle Personen ab dem sechsten Lebensjahr / Betreiber und Eigentümer von Einrichtungen tragen die Verantwortung für die Einhaltung / Masken mit Ventilen sind nicht erlaubt
    Ausnahmen und Entbindung der Maskenpflicht:
    1. Personen die aufgrund von einer Behinderung oder fehlender Selbstständigkeit keine Anwendung der Maske umsetzen können
    2. Personen mit einer Erkrankung der Atemwege, die das Atmen behindern oder verschlechtern (Ärztliches Attest notwendig)
    3. In Fällen von höherer Gewalt wie in Artikel 6.2 des Beschlusses 21/2020 deklariert
    4. Im Gast- und Hotelgewerbe während Essen und/oder Getränke eingenommen werden
    5. In der freien Natur, wenn ein Sicherheitsabstand von 2 Meter stets eingehalten werden kann
    6. Am Strand und an Pools sowie in Räumen wo keine Bewegung stattfindet und ein Sicherheitsabstand von 2 Meter stets gewährleistet ist
    7. Sportarten in der Natur, solange der Sicherheitsabstand von 2 Meter stets gewährleistet ist
  • Rauchen in der Öffentlichkeit: Es ist verboten in öffentlichen Räumen und Einrichtungen zu rauchen inkl. Außenterrassen und im Umkreis von 5 Meter von Schulen, Universitäten, Bildungszentren, Gesundheitseinrichtungen und Sozialeinrichtungen sowie im Umkreis von 2 Meter bei Kinderspielplätzen / Das Rauchen ist auf öffentlicher Straße, während sie sich bewegen, nicht erlaubt
    (Die Erlaubnis zum rauchen besteht: im Straßenverkehr unter Voraussetzung des Sicherheitsabstands zu anderen Personen (sind 2 Personen in einem Auto, ist es verboten))
  • Essen und trinken auf öffentlicher Straße: Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt, wenn ein stetiger Sicherheitsabstand von 2 Meter nicht gewährleistet ist / Ausnahmen sind Personen aus demselben Haushalt und bei dafür vorgesehen Plätzen (Beispiel: Eine Mutter gibt ihrem Kind zu Éssen auf einer Bank wo kein starker Personenverkehr herrscht)
  • Maximale Anzahl an Personen bei Zusammenkünften: Max. 10 Personen / Personen aus demselben Haushalt sind ausgeschlossen
    (Betrifft öffentliche & private Treffen sowie im Innen- und Außenbereich)
    Besonderes: Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen wird eine Genehmigung benötigt, die vor Veranstaltungsbeginn ausgestellt werden muss.
  • Reduzierung der maximalen Kapazität im Arbeitsumfeld: max. 75 % in allen Räumen / Das Gesundheitsprotokoll sowie die Präventionsmaßnahmen sind stets zu gewährleisten
    – Sonderfälle: In Räumen wie Toiletten, Umkleidekabinen etc. (bis 4 m²) darf max. 1 Person sein. Ausgenommen sind Personen die eine Betreuung benötigen
  • Gastgewerbe & Hotelgewerbe:
    1. Geschäftsschluss um 01:00 Uhr
    2. Kapazität auf Terrassen beträgt 100 % und im Innenbereich 75 %
    3. Gäste pro Tisch sind max. 10 Personen erlaubt
    4. An der Bar dürfen sich in gekennzeichneten Bereichen max. 4 Personen befinden
    5. Buffet im Innen- und Außenbereich sind erlaubt
    (Lieferdienste sind erlaubt bis zu Geschäftsschluss oder Beginn der Ausgangssperre, wenn eine in Kraft ist)
  • Terrassen & andere Freiflächen:
    1. Es ist verboten Tätigkeiten auszuüben bei denen der Sicherheitsabstand und/oder keine Masken getragen wird (Tanzen, Karaoke, Shisha-Pfeifen etc.)
    2. Zwischen Tischen oder Kundengruppen müssen stets 2 Meter Sicherheitsabstand gewährleistet sein
    3. Wenn die Möglichkeit besteht, sollten die Stühle pro Tisch im Zick-Zack angeordnet sein damit sich die Personen nicht direkt gegenüber sitzen
    4. Die gesperrten Sitz- und/oder Stehbereiche müssen klar und deutlich gekennzeichnet sein
    5. Auf Terrassen gilt striktes Rauchverbot
  • Touristenunterkünfte und Einrichtungen:
    1. Max. 75 % Kapazität in Innenbereichen wo keine Lebensmittel zu sich genommen werden
    2. Max. 10 Personen pro Gruppe unter Voraussetzung, dass der Sicherheitsabstand gewährleistet ist
    3. In Bereichen wo Lebensmittel konsumiert werden, gelten die gleichen Einschränkungen wie für das Gastgewerbe
  • Reisegruppen / Reiseführer: Max. 50 Personen wobei diese in 10er Gruppen aufgeteilt werden müssen
  • Freizeit-Tourismus: Max. 50 Personen wobei diese in 10er Gruppen aufgeteilt werden müssen (z.B. Paragliding, Quad-Touren, Tauch-Touren etc.)
  • Gewerbliche & öffentliche Einrichtungen: Max. 50 % der Kapazität in Innenbereichen und in Einzelhandelsgeschäfte / das gilt für mehrstöckige Gebäude auf jeder Etage
  • Einkaufszentren:
    1. Max. 33 % der Kapazität
    2. Das gilt für mehrstöckige Gebäude auf jeder Etage
    3. Erholungsbereiche und Spielplätze innerhalb des Einkaufszentrums sind nicht erlaubt und bleiben geschlossen
    4. Personen über 75 Jahren werden bevorzugt behandelt / Dies muss deutlich gekennzeichnet sein in welchen Bereichen (z.B. Kassen, Parkplätze, Sitzgelegenheiten etc.)
    5. Kunden dürfen sich nur in Durchgängen und Gemeinschaftsbereichen aufhalten, wenn sie vorhaben das Geschäft zu betreten und auf Einlass warten oder den jeweiligen Bereich durchlaufen müssen
    6. Die Einkaufszentrumsleistung trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden Maßnahmen im Zentrum selber und die Kontrolle der Einhaltung in den Einzelhandelsgeschäften
  • Kino, Theater und Konzerte:
    1. Max. 55 % Kapazität
    2. Max. Gruppengröße von 6 Personen
    3. Immer zwei Sitzplätze müssen zwischen den Gruppen auf einer Reihe, frei bleiben und dementsprechend gekennzeichnet sein
    4. Bei jedem belegten Platz muss vor- und dahinter immer ein freier Platz sein pro Reihe
    5. Wenn keine festen Sitzplätze vorhanden sind, muss der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter gewährleistet sein
    6. Wenn keine festen Sitzplätze vorhanden sind für ganze Gruppen, muss der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter gewährleistet sein
    7. Eintrittskarten oder Einladung müssen fortlaufend nummeriert sein
    8. Sitzplätze müssen im Vorfeld zugewiesen werden
    9. Die Gäste oder das Publikum, müssen sitzen bleiben während der Vorführung
    10. Essen und trinken sind verboten während der Vorführung
    11. Es liegt ein Protokoll vor, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
  • Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, öffentliche Säle und Archive:
    1. Max. Kapazität von 75 %
    2. Max. Gruppengröße von 10 Personen
    3. Es liegt ein Protokoll vor, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
  • Sport im Freien und Sportstudios:
    1. Die max. Kapazität für die einzelnen Räume darf nicht überschritten werden
    2. Gruppen-Aktivitäten sind mit max. 10 Personen pro Gruppe deklariert, wobei der Sicherheitsabstand von 2 Meter gewährleistet sein muss, ansonsten gilt eine strikte Maskenpflicht
    3. Minderjährige dürfen von max. zwei Erwachsenen begleitet werden (Turniere, Wettkämpfe etc.) wobei eine strikte Maskenpflicht herrscht, es sei den der Sicherheitsabstand von 2 Meter kann stets gewährleistet werden
    4. Fitnessgeräte müssen nach jedem Gebrauch einer Person komplett desinfiziert werden
  • Turniere und Wettkämpfe: Wenn mehr als 10 Teilnehmer für die Durchführung benötigt werden um die Sportart auszuführen ist dies erlaubt bis zum notwendigen Maximum
  • Preisverleihungen und Siegerehrungen:
    1. Max. 50 % der Kapazität des Publikums
    2. Stetige Einhaltung des Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Meter
    3. Strikte Maskenpflicht
    4. Das Publikum muss auf festgelegten Sitzplätzen bleiben
  • Religiöse Einrichtungen: Max. 75 % der Kapazität
    1. Trauerfeiern dürfen mit max. 75 % Kapazität belegt werden wobei max. 20 Personen im Außenbereich und max. 10 Personen im Innenbereich erlaubt sind
    2. An Bestattungen selber dürfen max. 50 Personen anwesend sein
    3. Bei Einäscherungen dürfen max. fünf Personen anwesend sein
  • Hochzeiten und andere Feiern:
    1. Außenbereiche: Max. Kapazität von 100 % wobei eine Personenanzahl von 150 Personen nicht überschritten werden darf
    2. Innenbereiche: Max. Kapazität von 75 % wobei eine Personenanzahl von 50 Personen nicht überschritten werden darf
  • Glücksspiel, Spielhallen und Annahmestellen:
    1. Max. 75 % der Kapazität
    2. Der Verzehr von Essen und Getränken muss nach den Regeln wie für das Gastgewerbe eingehalten werden
    3. Eine max. Belegung von Tischen von 10 Personen wobei zwischen den Tischen ein Sicherheitsabstand von 2 Meter gewährleistet sein muss
  • Öffentliche Aufführungen:
    1. Max. Kapazität von 75 %
    2. Max. Gruppengröße von 10 Personen
    3. Vorreservierungen notwendig
  • Personentransport: In Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzplätzen (inkl. des Fahrers), dürfen max. 2 Personen pro Sitzreihe sein, es gilt stets die Maskenpflicht und es muss eine Frischluftzirkulation gewährleistet sein. Die geschlossene Umluftzirkulation ist nicht erlaubt.
  • Öffentlicher Verkehr:
    1. Die Kapazitäten werden der aktuellen Situation angepasst und reduziert, um mögliche Ausbruchsherde zu vermeiden
    2. Der öffentliche Verkehr sollte nur von Personen benutzt werden die keine andere Möglichkeit haben und auch nur, wenn eine Notwendigkeit besteht
    3. Essen, trinken, rauchen, singen und sexuelle Handlungen sind nicht gestattet in den Fahrzeugen und es gilt eine strikte Maskenpflicht
    (Hinweis der Redaktion: Da es solche Ereignisse tatsächlich gab mit der Begründung „Es stand nirgends geschrieben“, wurde dies extra noch separat deklariert)
  • Strände: Max. 100 % Kapazität wobei die max. Gruppengröße auf 10 Personen beschränkt ist
    (Für die Berechnung der max. Kapazität wird pro Person 4 m² berechnet / Zwischen Einzelpersonen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter vorgeschrieben)
  • Strand- und Wassersportarten:
    1. Es darf Einzelsport oder Sportarten mit max. 2 Personen gemacht werden
    2. Schulen dürfen max. 10 Personen unterrichten
  • Camps für Kinder:
    1. Außenbereich: Max. Kapazität von 75 % wobei max. 150 Personen ereicht werden dürfen inkl. der Betreuer
    2. Außenbereich: Das Gruppen Maximum beträgt 10 Personen
    3. Innenbereich: Max. Kapazität von 50 % wobei max. 50 Personen ereicht werden dürfen inkl. der Betreuer
    4. Innenbereich: Das Gruppen Maximum beträgt 10 Personen
  • Camping und Übernachtungen:
    1. Max. 50 % der Kapazität
    2. Max. Gruppengröße von 10 Personen
    3. Nur mit Personen die aus dem gleichen Haushalt stammen
  • Außerordentliche Märkte:
    1. Märkte die im Außenbereich statfinden dürfen zu 100 % Kapazität belegt sein
    2. Für Innebereiche gelten 75 % Kapazität
    3. Die Gemeinde legt fest, was die max. Kapazität ist pro Markt
    4. Jeder Makt benötigt eine Genehmigung zur Durchführung
    5. Es gelten die allgemeinen Regeln für den Sicherheitsabstand und die Maskenpflicht
  • Sporadische Märkte (Bauernmärkte, Samstagsmärkte etc.):
    1. Märkte die im Außenbereich statfinden dürfen zu 100 % Kapazität belegt sein
    2. Für Innebereiche gelten 75 % Kapazität
    3. Die Gemeinde legt die notwendigen Bedingungen fest für die max. Kapazität und die Stände
    4. Es wird empfohlen mindestens 4,5 Meter Abstand zwischen den Ständen und 6 Meter der gegeüberliegenden Ständen, zu gewährleisten
    5. Die Märkte müssen einen vordefinierten Ein- und Ausgang haben und räumlich abgerenzt sein
    6. Es werden Zutrittskontrollen empfohlen
    7. Bereiche zum Verzehr von Essen und Getränken muss in abgegrenzten Sektoren definiert sein
    8. Der Veranstalter des Markts trägt die Verantwortung der Einhaltung aller geltenden Bestimmungen sowie des notwendigen Personals
  • Autoschulen und Ausbildungszentren:
    1. Max. Kapazität von 75 %
    2. Der Unterricht sollte wenn möglich immer Online erfolgen und nicht in Räumlichkeiten
    3. Nach jeder Fahrstunde ist das Fahrzeug zu reinigen und zu desinfizieren
  • Geschäftliche Treffen und Meetings:
    1. Max. Kapazität von 75 % wobei max. 50 Personen anwesend sein dürfen
    2. Es wird eine Reservierung benötigt, sollte das Treffen nicht im eigenen Gschäftsraum stattfinden
  • Eigentümerversammlungen: Max. 75 % der Kapazität und ein Maßnahmen-Protokoll liegt vor zur Verhinderung der Verbreitnug von COVID-19
  • Pools für die gemeinschaftliche Nutzung: Max. Kapazität von 75 % wobei max. 10 Personen pro Gruppe nicht überschritten werden darf
  • Gewerbliche/Kommerzielle Boots-Touren:
    1. Max. Kapazität von 100 % wobei max. 10 Personen pro Gruppe nicht überschritten werden darf
    2. Verzehr von Essen und Getränke müssen den Bestimmungen wie für das Gastgewerbe entsprechen
  • Studentewohnheime und ähnliche Einrichtungen: Max. Kapazität von 50 % in gemeinschaftlichen Bereichen
  • Partys, Open-Airs und sonstige populäre Feiern: Bis zum Widerruf des Gesundheitsministeriums verboten
  • Nachtclubs und Discotheken: Müssen geschlossen bleiben bis zum Widerruf des Gesundheitsministerium
  • Konsum von Alkohol auf öffentliochen Straßen sowie Einrichtunugen: Der Verkauf sowie Verzehr von alkoholischen Getränken ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich belangt und angezeigt. Bei Notwendigkeit kann bei beliebten Plätzen und Parks ein Betrettungsverbot ausgesprochen werden.
  • Ein und Ausreise: Keine Einschränkungen
  • Ausgangssperre: 23:00 bis 06:00 Uhr
  • Besondere obligatorische Öffnungszeiten:  Keine Einschränkungen
  • Ausgeschlossen von der Ausgangssperre sind folgende Aktivitäten:
    1. Besorgungen von Medikamenten
    2. Ausübung der Arbeit im Gesundheitssektor
    3. Ausübung der Arbeit im tiermedizinischen Bereich
    4. Ausübung des Berufes, wenn notwendig
    5. Rückfahrt zum Wohnort nach der Arbeit
    6. Ausübung der Arbeit im Bereich der Betreuung (Pflegedienst, Behindertenbetreuung, Aufsicht von Minderjährigen etc.)
    7. Höhere Gewalt und Notsituationen
    8. Ausübung der Arbeit mit einer Sonderbewilligung
    9. Betankung an der Tankstelle eines Fahrzeuges die zur Ausübung der vorher genannten Tätigkeiten notwendig ist
    10. Betreuung und Pflege von Haus- und Nutztieren
  • Sicherheitsabstand: Mindestens 1,5 Meter auf öffentlichen Straßen und Einrichtungen sowie geschlossenen Räumen / Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, darf immer nur eine Person anwesend sein
  • Maskenpflicht: Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht auf öffentlichen Straßen sowie Einrichtungen für alle Personen ab dem sechsten Lebensjahr / Betreiber und Eigentümer von Einrichtungen tragen die Verantwortung für die Einhaltung / Masken mit Ventilen sind nicht erlaubt
    Ausnahmen und Entbindung der Maskenpflicht:
    1. Personen die aufgrund von einer Behinderung oder fehlender Selbstständigkeit keine Anwendung der Maske umsetzen können
    2. Personen mit einer Erkrankung der Atemwege, die das Atmen behindern oder verschlechtern (Ärztliches Attest notwendig)
    3. In Fällen von höherer Gewalt wie in Artikel 6.2 des Beschlusses 21/2020 deklariert
    4. Im Gast- und Hotelgewerbe während Essen und/oder Getränke eingenommen werden
    5. In der freien Natur, wenn ein Sicherheitsabstand von 2 Meter stets eingehalten werden kann
    6. Am Strand und an Pools sowie in Räumen wo keine Bewegung stattfindet und ein Sicherheitsabstand von 2 Meter stets gewährleistet ist
    7. Sportarten in der Natur, solange der Sicherheitsabstand von 2 Meter stets gewährleistet ist
  • Rauchen in der Öffentlichkeit: Es ist verboten in öffentlichen Räumen und Einrichtungen zu rauchen inkl. Außenterrassen und im Umkreis von 5 Meter von Schulen, Universitäten, Bildungszentren, Gesundheitseinrichtungen und Sozialeinrichtungen sowie im Umkreis von 2 Meter bei Kinderspielplätzen / Das Rauchen ist auf öffentlicher Straße, während sie sich bewegen, nicht erlaubt
    (Die Erlaubnis zum Rauchen besteht: im Straßenverkehr unter Voraussetzung des Sicherheitsabstands zu anderen Personen (sind 2 Personen in einem Auto, ist es verboten))
  • Essen und trinken auf öffentlicher Straße: Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt, wenn ein stetiger Sicherheitsabstand von 2 Meter nicht gewährleistet ist / Ausnahmen sind Personen aus demselben Haushalt und bei dafür vorgesehen Plätzen (Beispiel: Eine Mutter gibt ihrem Kind zu Essen auf einer Bank wo kein massiver Personenverkehr herrscht)
  • Maximale Anzahl an Personen bei Zusammenkünften: Max. 6 Personen / Personen aus demselben Haushalt sind ausgeschlossen
    (Betrifft öffentliche & private Treffen sowie im Innen- und Außenbereich)
    Besonderes: Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen wird eine Genehmigung benötigt, die vor Veranstaltungsbeginn ausgestellt werden muss.
  • Reduzierung der maximalen Kapazität im Arbeitsumfeld: max. 50 % in allen Räumen / Das Gesundheitsprotokoll sowie die Präventionsmaßnahmen sind stets zu gewährleisten
    – Sonderfälle: In Räumen wie Toiletten, Umkleidekabinen etc. (bis 4 m²) darf max. 1 Person sein. Ausgenommen sind Personen die eine Betreuung benötigen
  • Gastgewerbe & Hotelgewerbe:
    1. Geschäftsschluss um 23:00 Uhr
    2. Kapazität auf Terrassen beträgt 75 % und im Innenbereich 50 %
    3. Gäste pro Tisch sind max. 6 Personen erlaubt
    4. An der Bar dürfen sich in gekennzeichneten Bereichen max. 2 Personen befinden
    5. Buffet im Innen- und Außenbereich sind erlaubt
    (Lieferdienste sind erlaubt bis zu Geschäftsschluss oder Beginn der Ausgangssperre, wenn eine in Kraft ist)
  • Terrassen & andere Freiflächen:
    1. Es ist verboten Tätigkeiten auszuüben bei denen der Sicherheitsabstand und/oder keine Masken getragen wird (Tanzen, Karaoke, Shisha-Pfeifen etc.)
    2. Zwischen Tischen oder Kundengruppen müssen stets 2 Meter Sicherheitsabstand gewährleistet sein
    3. Wenn die Möglichkeit besteht, sollten die Stühle pro Tisch im Zick-Zack angeordnet sein damit sich die Personen nicht direkt gegenüber sitzen
    4. Die gesperrten Sitz- und/oder Stehbereiche müssen klar und deutlich gekennzeichnet sein
    5. Auf Terrassen gilt striktes Rauchverbot
  • Touristenunterkünfte und Einrichtungen:
    1. Max. 50 % Kapazität in Innenbereichen wo keine Lebensmittel zu sich genommen werden
    2. Max. 6 Personen pro Gruppe unter Voraussetzung, dass der Sicherheitsabstand gewährleistet ist
    3. In Bereichen wo Lebensmittel konsumiert werden, gelten die gleichen Einschränkungen wie für das Gastgewerbe
  • Reisegruppen / Reiseführer: Max. 30 Personen wobei diese in 6er Gruppen aufgeteilt werden müssen
  • Freizeit-Tourismus: Max. 30 Personen wobei diese in 6er Gruppen aufgeteilt werden müssen (z.B. Paragliding, Quad-Touren, Tauch-Touren etc.)
  • Gewerbliche & öffentliche Einrichtungen: Max. 33 % Kapazität in Innenbereichen und Einzelhandelsgeschäfte / das gilt für mehrstöckige Gebäude auf jeder Etage
  • Einkaufszentren:
    1. Max. 33 % der Kapazität
    2. Das gilt für mehrstöckige Gebäude auf jeder Etage
    3. Erholungsbereiche und Spielplätze innerhalb des Einkaufszentrums sind nicht erlaubt und bleiben geschlossen
    4. Personen über 75 Jahren werden bevorzugt behandelt / Dies muss deutlich gekennzeichnet sein in welchen Bereichen (z.B. Kassen, Parkplätze, Sitzgelegenheiten etc.)
    5. Kunden dürfen sich nur in Durchgängen und Gemeinschaftsbereichen aufhalten, wenn Sie vorhaben das Geschäft zu betreten und auf Einlass warten oder den jeweiligen Bereich durchlaufen müssen
    6. Die Einkaufszentrumsleistung trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden Maßnahmen im Zentrum selber und die Kontrolle der Einhaltung in den Einzelhandelsgeschäften
  • Kino, Theater und Konzerte:
    1. Max. 55 % Kapazität
    2. Max. Gruppengröße von 6 Personen
    3. Immer zwei Sitzplätze müssen zwischen den Gruppen auf einer Reihe frei bleiben und dementsprechend gekennzeichnet sein
    4. Bei jedem belegten Platz muss vor- und dahinter immer ein freier Platz sein pro Reihe
    5. Wenn keine festen Sitzplätze vorhanden sind, muss der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter gewährleistet sein
    6. Wenn keine festen Sitzplätze vorhanden sind für ganze Gruppen, muss der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter gewährleistet sein
    7. Eintrittskarten oder Einladung müssen fortlaufend nummeriert sein
    8. Sitzplätze müssen im Vorfeld zugewiesen werden
    9. Die Gäste oder das Publikum, müssen sitzen bleiben während der Vorführung
    10. Essen und trinken sind verboten während der Vorführung
    11. Es liegt ein Protokoll vor, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
  • Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, öffentliche Säle und Archive:
    1. Max. Kapazität von 50 %
    2. Max. Gruppengröße von 6 Personen
    3. Es liegt ein Protokoll vor, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
  • Sport im Freien und Sportstudios:
    1. Die max. Kapazität wird auf 75 % reduziert
    2. Gruppen-Aktivitäten sind mit max. 6 Personen pro Gruppe deklariert, wobei der Sicherheitsabstand von 2 Meter gewährleistet sein muss ansonsten gilt eine strikte Maskenpflicht
    3. Minderjährige dürfen von max. zwei Erwachsenen begleitet werden (Turniere, Wettkämpfe etc.) wobei eine strikte Maskenpflicht herrscht, es sei den der Sicherheitsabstand von 2 Meter kann stets gewährleistet werden
    4. Fitnessgeräte müssen nach jedem Gebrauch einer Person komplett desinfiziert werden
  • Turniere und Wettkämpfe: Sind nicht erlaubt wenn die max. Kapazität nicht eingehalten werden kann für eine Durchführung und/oder der mindest Sicherheitsabstand nicht gewährleistet ist
  • Preisverleihungen und Siegerehrungen:
    1. Im Profisport erlaubt ansonsten nicht
    2. Stetige Einhaltung des Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Meter
    3. Es ist kein Publikum erlaubt
  • Religiöse Einrichtungen: Max. 50 % der Kapazität
    1. Trauerfeiern dürfen mit max. 50 % Kapazität belegt werden wobei max. 20 Personen im Außenbereich und max. 10 Personen im Innenbereich erlaubt sind
    2. An Bestattungen selber dürfen max. 20 Personen anwesend sein
    3. Bei Einäscherungen dürfen max. fünf Personen anwesend sein
  • Hochzeiten und andere Feiern:
    1. Außenbereiche: Max. Kapazität von 75 % wobei eine Personenanzahl von 100 Personen nicht überschritten werden darf
    2. Innenbereiche: Max. Kapazität von 50 % wobei eine Personenanzahl von 30 Personen nicht überschritten werden darf
  • Glücksspiel, Spielhallen und Annahmestellen:
    1. Max. 50 % der Kapazität
    2. Der Verzehr von Essen und Getränken muss nach den Regeln wie für das Gastgewerbe eingehalten werden
    3. Eine max. Belegung von Tischen von 6 Personen wobei zwischen den Tischen ein Sicherheitsabstand von 2 Meter gewährleistet sein muss
  • Öffentliche Aufführungen: Sind nicht erlaubt auch wenn vor der Änderung des Risikolevels eine Genehmigung erteilt wurde
  • Personentransport: In Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzplätzen (inkl. des Fahrers), dürfen max. 2 Personen pro Sitzreihe sein, es gilt stets die Maskenpflicht und es muss eine Frischluftzirkulation gewährleistet sein. Die geschlossene Umluftzirkulation ist nicht erlaubt.
  • Öffentlicher Verkehr:
    1. Die max. Kapazität wird auf 50 % reduziert
    2. Der öffentliche Verkehr sollte nur von Personen benutzt werden die keine andere Möglichkeit haben und auch nur, wenn eine Notwendigkeit besteht
    3. Essen, trinken, rauchen, singen und sexuelle Handlungen sind nicht gestattet in den Fahrzeugen und es gilt eine strikte Maskenpflicht
    (Hinweis der Redaktion: Da es solche Ereignisse tatsächlich gab mit der Begründung „Es stand nirgends geschrieben“, wurde dies extra noch separat deklariert)
  • Strände: Max. 75 % Kapazität wobei die max. Gruppengröße auf 6 Personen beschränkt ist
    (Für die Berechnung der max. Kapazität wird pro Person 4 m² berechnet / Zwischen Einzelpersonen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter vorgeschrieben)
  • Strand- und Wassersportarten:
    1. Es darf Einzelsport oder Sportarten mit max. 2 Personen gemacht werden
    2. Schulen dürfen max. 6 Personen unterrichten
  • Camps für Kinder:
    1. Außenbereich: Max. Kapazität von 50 % wobei max. 100 Personen ereicht werden dürfen inkl. der Betreuer
    2. Außenbereich: Das Gruppen Maximum beträgt 6 Personen
    3. Innenbereich: Max. Kapazität von 33 % wobei max. 30 Personen ereicht werden dürfen inkl. der Betreuer
    4. Innenbereich: Das Gruppen Maximum beträgt 6 Personen
  • Camping und Übernachtungen:
    1. Max. 33 % der Kapazität
    2. Max. Gruppengröße von 6 Personen
    3. Nur mit Personen die aus dem gleichen Haushalt stammen
  • Außerordentliche Märkte: Sind nicht erlaubt
  • Sporadische Märkte (Bauernmärkte, Samstagsmärkte etc.):
    1. Märkte die im Außenbereich statfinden dürfen zu 75 % Kapazität belegt sein
    2. Für Innebereiche gelten 50 % Kapazität
    3. Die Gemeinde legt die notwendigen Bedingungen fest für die max. Kapazität und die Stände
    4. Es wird empfohlen mindestens 4,5 Meter Abstand zwischen den Ständen und 6 Meter der gegeüberliegenden Ständen, zu gewährleisten
    5. Die Märkte müssen einen vordefinierten Ein- und Ausgang haben und räumlich abgerenzt sein
    6. Es werden Zutrittskontrollen empfohlen
    7. Bereiche zum Verzehr von Essen und Getränken muss in abgegrenzten Sektoren definiert sein
    8. Der Veranstalter des Markts trägt die Verantwortung der Einhaltung aller geltenden Bestimmungen sowie des notwendigen Personals
  • Autoschulen und Ausbildungszentren:
    1. Max. Kapazität von 50 %
    2. Der Untrricht sollte wenn möglich immer Online erfolgen und nicht in Räumlichkeiten
    3. Nach jeder Fahrstunde ist das Fahrzeug zu reinigen und zu desinfizieren
  • Geschäftliche Treffen und Meetings:
    1. Max. Kapazität von 50 % wobei max. 30 Personen anwesend sein dürfen
    2. Es wird eine Reservierung benötigt, sollte das Treffen nicht im eigenen Gschäftsraum stattfinden
  • Eigentümerversammlungen: Max. 50 % der Kapazität und ein Maßnahmen-Protokoll liegt vor zur Verhinderung der Verbreitnug von COVID-19
  • Pools für die gemeinschaftliche Nutzung: Max. Kapazität von 50 % wobei max. 6 Personen pro Gruppe nicht überschritten werden darf
  • Gewerbliche/Kommerzielle Boots-Touren:
    1. Max. Kapazität von 75 % wobei max. 6 Personen pro Gruppe nicht überschritten werden darf
    2. Verzehr von Essen und Getränke müssen den Bestimmungen wie für das Gastgewerbe entsprechen
  • Studentewohnheime und ähnliche Einrichtungen: Max. Kapazität von 33 % in gemeinschaftlichen Bereichen
  • Partys, Open-Airs und sonstige populäre Feiern: Bis zum Widerruf des Gesundheitsministeriums verboten
  • Nachtclubs und Discotheken: Müssen geschlossen bleiben bis zum Widerruf des Gesundheitsministerium
  • Konsum von Alkohol auf öffentliochen Straßen sowie Einrichtunugen: Der Verkauf sowie Verzehr von alkoholischen Getränken ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich belangt und angezeigt. Bei Notwendigkeit kann bei beliebten Plätzen und Parks ein Betrettungsverbot ausgesprochen werden.
  • Ein und Ausreise: folgende Bestimmungen gelten
    1. Residenten – Es muss nachgewiesen werden das ein Wohnistz existiert
    2. Touristen – Erlaubt, wenn ein Tourist auf der Durchreise ist
    3. Touristen – Ein Nachweis existiert das eine Touristenunterkunft vorhanden ist inkl. Buchung
    4. Touristen – Negatives Corona-Test Ergebnis (PCR-Test)
    (Es gilt der Gesetzesbeschluss 17/2020 vom 29. Oktober 2020)
  • Ausgangssperre: 22:00 bis 06:00 Uhr
  • Besondere obligatorische Öffnungszeiten:  Keine Einschränkungen
  • Ausgeschlossen von der Ausgangssperre sind folgende Aktivitäten:
    1. Besorgungen von Medikamenten
    2. Ausübung der Arbeit im Gesundheitssektor
    3. Ausübung der Arbeit im tiermedizinischen Bereich
    4. Ausübung des Berufes, wenn notwendig
    5. Rückfahrt zum Wohnort nach der Arbeit
    6. Ausübung der Arbeit im Bereich der Betreuung (Pflegedienst, Behindertenbetreuung, Aufsicht von Minderjährigen etc.)
    7. Höhere Gewalt und Notsituationen
    8. Ausübung der Arbeit mit einer Sonderbewilligung
    9. Betankung an der Tankstelle eines Fahrzeuges die zur Ausübung der vorher genannten Tätigkeiten notwendig ist
    10. Betreuung und Pflege von Haus- und Nutztieren
  • Sicherheitsabstand: Mindestens 1,5 Meter auf öffentlichen Straßen und Einrichtungen sowie geschlossenen Räumen / Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, darf immer nur eine Person anwesend sein
  • Maskenpflicht: Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht auf öffentlichen Straßen sowie Einrichtungen für alle Personen ab dem sechsten Lebensjahr / Betreiber und Eigentümer von Einrichtungen tragen die Verantwortung für die Einhaltung / Masken mit Ventilen sind nicht erlaubt
    Ausnahmen und Entbindung der Maskenpflicht:
    1. Personen die aufgrund von einer Behinderung oder fehlender Selbstständigkeit keine Anwendung der Maske umsetzen können
    2. Personen mit einer Erkrankung der Atemwege, die das Atmen behindern oder verschlechtern (Ärztliches Attest notwendig)
    3. In Fällen von höherer Gewalt wie in Artikel 6.2 des Beschlusses 21/2020 deklariert
    4. Im Gast- und Hotelgewerbe während Essen und/oder Getränke eingenommen werden
    5. In der freien Natur, wenn ein Sicherheitsabstand von 2 Meter stets eingehalten werden kann
    6. Am Strand und an Pools sowie in Räumen wo keine Bewegung stattfindet und ein Sicherheitsabstand von 2 Meter stets gewährleistet ist
    7. Sportarten in der Natur, solange der Sicherheitsabstand von 2 Meter stets gewährleistet ist
  • Rauchen in der Öffentlichkeit: Es ist verboten in öffentlichen Räumen und Einrichtungen zu rauchen inkl. Außenterrassen und im Umkreis von 5 Meter von Schulen, Universitäten, Bildungszentren, Gesundheitseinrichtungen und Sozialeinrichtungen sowie im Umkreis von 2 Meter bei Kinderspielplätzen / Das Rauchen ist auf öffentlicher Straße, während sie sich bewegen, nicht erlaubt
    (Die Erlaubnis zum Rauchen besteht: im Straßenverkehr unter Voraussetzung des Sicherheitsabstands zu anderen Personen (sind 2 Personen in einem Auto, ist es verboten))
  • Essen und trinken auf öffentlicher Straße: Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt, wenn ein stetiger Sicherheitsabstand von 2 Meter nicht gewährleistet ist / Ausnahmen sind Personen aus demselben Haushalt und bei dafür vorgesehen Plätzen (Beispiel: Eine Mutter gibt ihrem Kind zu essen auf einer Bank wo kein massiver Personenverkehr herrscht)
  • Maximale Anzahl an Personen bei Zusammenkünften: Max. 4 Personen / Personen aus demselben Haushalt sind ausgeschlossen
    (Betrifft öffentliche & private Treffen sowie im Innen- und Außenbereich)
    Besonderes: Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen wird eine Genehmigung benötigt, die vor Veranstaltungsbeginn ausgestellt werden muss.
  • Reduzierung der maximalen Kapazität im Arbeitsumfeld: max. 33 % in allen Räumen / Es wird Homeoffice empfohlen wenn die Möglichkeit besteht / Das Gesundheitsprotokoll sowie die Präventionsmaßnahmen sind stets zu gewährleisten
    – Sonderfälle: In Räumen wie Toiletten, Umkleidekabinen etc. (bis 4 m²) darf max. 1 Person sein. Ausgenommen sind Personen die eine Betreuung benötigen
  • Gastgewerbe & Hotelgewerbe:
    1. Geschäftsschluss um 22:00 Uhr
    2. Kapazität auf Terrassen beträgt 50 % und der Innenbereich bleibt geschlossen (Außnahme sind die Mitarbeiter)
    3. Gäste pro Tisch sind max. 4 Personen erlaubt
    4. Die Bar bleibt geschlossen
    5. Buffet ist nur noch Außenbereich erlaubt
    (Lieferdienste sind erlaubt bis zu Geschäftsschluss oder Beginn der Ausgangssperre, wenn eine in Kraft ist)
  • Terrassen & andere Freiflächen:
    1. Es ist verboten Tätigkeiten auszuüben bei denen der Sicherheitsabstand und/oder keine Masken getragen wird (Tanzen, Karaoke, Shisha-Pfeifen etc.)
    2. Zwischen Tischen oder Kundengruppen müssen stets 2 Meter Sicherheitsabstand gewährleistet sein
    3. Wenn die Möglichkeit besteht, sollten die Stühle pro Tisch im Zick-Zack angeordnet sein damit sich die Personen nicht direkt gegenüber sitzen
    4. Die gesperrten Sitz- und/oder Stehbereiche müssen klar und deutlich gekennzeichnet sein
    5. Auf Terrassen gilt striktes Rauchverbot
  • Touristenunterkünfte und Einrichtungen:
    1. Max. 33 % Kapazität in Innenbereichen wo keine Lebensmittel zu sich genommen werden
    2. Max. 4 Personen pro Gruppe unter Voraussetzung, dass der Sicherheitsabstand gewährleistet ist
    3. In Bereichen wo Lebensmittel konsumiert werden, gelten die gleichen Einschränkungen wie für das Gastgewerbe
  • Reisegruppen / Reiseführer: Max. 20 Personen wobei diese in 4er Gruppen aufgeteilt werden müssen
  • Freizeit-Tourismus: Max. 20 Personen wobei diese in 4er Gruppen aufgeteilt werden müssen (z.B. Paragliding, Quad-Touren, Tauch-Touren etc.)
  • Gewerbliche & öffentliche Einrichtungen: Max. 33 % Kapazität in Innenbereichen und Einzelhandelsgeschäfte / das gilt für mehrstöckige Gebäude auf jeder Etage
  • Einkaufszentren:
    1. Max. 33 % der Kapazität
    2. Das gilt für mehrstöckige Gebäude auf jeder Etage
    3. Erholungsbereiche und Spielplätze innerhalb des Einkaufszentrums sind nicht erlaubt und bleiben geschlossen
    4. Personen über 75 Jahren werden bevorzugt behandelt / Dies muss deutlich gekennzeichnet sein in welchen Bereichen (z.B. Kassen, Parkplätze, Sitzgelegenheiten etc.)
    5. Kunden dürfen sich nur in Durchgängen und Gemeinschaftsbereichen aufhalten, wenn Sie vorhaben das Geschäft zu betreten und auf Einlass warten oder den jeweiligen Bereich durchlaufen müssen
    6. Die Einkaufszentrumsleistung trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden Maßnahmen im Zentrum selber und die Kontrolle der Einhaltung in den Einzelhandelsgeschäften
  • Kino, Theater und Konzerte:
    1. Max. 55 % Kapazität
    2. Max. Gruppengröße von 4 Personen
    3. Immer zwei Sitzplätze müssen zwischen den Gruppen auf einer Reihe frei bleiben und dementsprechend gekennzeichnet sein
    4. Bei jedem belegten Platz muss vor- und dahinter immer ein freier Platz sein pro Reihe
    5. Wenn keine festen Sitzplätze vorhanden sind, muss der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter gewährleistet sein
    6. Wenn keine festen Sitzplätze vorhanden sind für ganze Gruppen, muss der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter gewährleistet sein
    7. Eintrittskarten oder Einladung müssen fortlaufend nummeriert sein
    8. Sitzplätze müssen im Vorfeld zugewiesen werden
    9. Die Gäste oder das Publikum, müssen sitzen bleiben während der Vorführung
    10. Essen und trinken sind verboten während der Vorführung
    11. Es liegt ein Protokoll vor, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
  • Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, öffentliche Säle und Archive:
    1. Max. Kapazität von 33 %
    2. Max. Gruppengröße von 4 Personen
    3. Es liegt ein Protokoll vor, zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
  • Sport im Freien und Sportstudios:
    1. Die max. Kapazität wird auf 50 % reduziert (Im Freien)
    2. Gruppen-Aktivitäten sind mit max. 4 Personen pro Gruppe deklariert, wobei der Sicherheitsabstand von 2 Meter gewährleistet sein muss ansonsten gilt eine strikte Maskenpflicht (Im Freien)
    3. Minderjährige dürfen von max. zwei Erwachsenen begleitet werden (Turniere, Wettkämpfe etc.) wobei eine strikte Maskenpflicht herrscht, es sei den der Sicherheitsabstand von 2 Metere kann stets gewährleistet werden (Im Freien)
    4. Studios und Zentren bleiben geschlossen
  • Turniere und Wettkämpfe: Sind nicht erlaubt wenn die max. Kapazität nicht eingehalten werden kann für eine Durchführung und/oder der mindest Sicherheitsabstand nicht gewährleistet ist
  • Preisverleihungen und Siegerehrungen:
    1. Im Profisport erlaubt ansonsten nicht
    2. Stetige Einhaltung des Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Meter
    3. Es ist kein Publikum erlaubt
  • Religiöse Einrichtungen: Max. 33 % der Kapazität
    1. Trauerfeiern dürfen mit max. 33 % Kapazität belegt werden wobei max. 20 Personen im Außenbereich und max. 10 Personen im Innenbereich erlaubt sind
    2. An Bestattungen selber dürfen max. 20 Personen anwesend sein
    3. Bei Einäscherungen dürfen max. fünf Personen anwesend sein
  • Hochzeiten und andere Feiern:
    1. Außenbereiche: Max. Kapazität von 50 % wobei eine Personenanzahl von 20 Personen nicht überschritten werden darf
    2. Innenbereiche: Max. Kapazität von 33 % wobei eine Personenanzahl von 10 Personen nicht überschritten werden darf
    3. Es wird von einer Durchführung abgeraten
  • Glücksspiel, Spielhallen und Annahmestellen:
    1. Max. 33 % der Kapazität
    2. Der Verzehr von Essen und Getränken muss nach den Regeln wie für das Gastgewerbe eingehalten werden
    3. Eine max. Belegung von Tischen von 4 Personen wobei zwischen den Tischen ein Sicherheitsabstand von 2 Meter gewährleistet sein muss
  • Öffentliche Aufführungen: Sind nicht erlaubt auch wenn vor der Änderung des Risikolevels eine Genehmigung erteilt wurde
  • Personentransport: In Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzplätzen (inkl. des Fahrers), dürfen max. 2 Personen pro Sitzreihe sein, es gilt stets die Maskenpflicht und es muss eine Frischluftzirkulation gewährleistet sein. Die geschlossene Umluftzirkulation ist nicht erlaubt.
  • Öffentlicher Verkehr:
    1. Die max. Kapazität wird auf 50 % reduziert
    2. Der öffentliche Verkehr sollte nur von Personen benutzt werden die keine andere Möglichkeit haben und auch nur, wenn eine Notwendigkeit besteht
    3. Essen, trinken, rauchen, singen und sexuelle Handlungen sind nicht gestattet in den Fahrzeugen und es gilt eine strikte Maskenpflicht
    (Hinweis der Redaktion: Da es solche Ereignisse tatsächlich gab mit der Begründung „Es stand nirgends geschrieben“, wurde dies extra noch separat deklariert)
  • Strände: Max. 50 % Kapazität wobei die max. Gruppengröße auf 4 Personen beschränkt ist
    (Für die Berechnung der max. Kapazität wird pro Person 4 m² berechnet / Zwischen Einzelpersonen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter vorgeschrieben)
  • Strand- und Wassersportarten:
    1. Es darf Einzelsport oder Sportarten mit max. 2 Personen gemacht werden
    2. Schulen dürfen max. 4 Personen unterrichten
  • Camps für Kinder:
    1. Außenbereich: Max. Kapazität von 33 % wobei max. 20 Personen ereicht werden dürfen inkl. der Betreuer
    2. Außenbereich: Das Gruppen Maximum beträgt 4 Personen
    3. Innenbereich: nicht erlaubt
    4. Innenbereich: nicht erlaubt
  • Camping und Übernachtungen: Ist nicht erlaubt
  • Außerordentliche Märkte: Sind nicht erlaubt
  • Sporadische Märkte (Bauernmärkte, Samstagsmärkte etc.):
    1. Märkte die im Außenbereich statfinden dürfen zu 50 % Kapazität haben
    2. Für Innebereiche gelten 33 % Kapazität
    3. Die Gemeinde legt die notwendigen Bedingungen fest für die max. Kapazität und die Stände
    4. Es wird empfohlen mindestens 4,5 Meter Abstand zwischen den Ständen und 6 Meter der gegeüberliegenden Ständen, zu gewährleisten
    5. Die Märkte müssen einen vordefinierten Ein- und Ausgang haben und räumlich abgerenzt sein
    6. Es werden Zutrittskontrollen empfohlen
    7. Bereiche zum Verzehr von Essen und Getränken muss in abgegrenzten Sektoren definiert sein
    8. Der Veranstalter des Markts trägt die Verantwortung der Einhaltung aller geltenden Bestimmungen sowie des notwendigen Personals
  • Autoschulen und Ausbildungszentren:
    1. Max. Kapazität von 33 %
    2. Der Untrricht sollte wenn möglich immer Online erfolgen und nicht in Räumlichkeiten
    3. Nach jeder Fahrstunde ist das Fahrzeug zu reinigen und zu desinfizieren
  • Geschäftliche Treffen und Meetings: Sind nur Online möglich, es dürfen keine Treffen stattfinden
  • Eigentümerversammlungen: Max. 33 % der Kapazität und ein Maßnahmen-Protokoll liegt vor zur Verhinderung der Verbreitnug von COVID-19
  • Pools für die gemeinschaftliche Nutzung: Max. Kapazität von 33 % wobei max. 4 Personen pro Gruppe nicht überschritten werden darf
  • Gewerbliche/Kommerzielle Boots-Touren:
    1. Max. Kapazität von 50 % wobei max. 4 Personen pro Gruppe nicht überschritten werden darf
    2. Verzehr von Essen und getränke müssen den Bestimmungen wie für das Gastgewerbe entsprechen
  • Studentewohnheime und ähnliche Einrichtungen: Gemeinsachaftliche Bereiche sind geschlossen
  • Partys, Open-Airs und sonstige populäre Feiern: Bis zum Widerruf des Gesundheitsministeriums verboten
  • Nachtclubs und Discotheken: Müssen geschlossen bleiben bis zum Widerruf des Gesundheitsministerium
  • Konsum von Alkohol auf öffentliochen Straßen sowie Einrichtunugen: Der Verkauf sowie Verzehr von alkoholischen Getränken ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich belangt und angezeigt. Bei Notwendigkeit kann bei beliebten Plätzen und Parks ein Betrettungsverbot ausgesprochen werden.
  • Ein und Ausreise: folgende Bestimmungen gelten
    1. Residenten – Es muss nachgewiesen werden das ein Wohnistz existiert
    2. Touristen – Erlaubt, wenn ein Tourist auf der Durchreise ist
    3. Touristen – Ein Nachweis existiert das eine Touristenunterkunft vorhanden ist inkl. Buchung
    4. Touristen – Negatives Corona-Test Ergebnis (PCR-Test)
    (Es gilt der Gesetzesbeschluss 17/2020 vom 29. Oktober 2020)
  • Ausgangssperre: 22:00 bis 06:00 Uhr
  • Besondere obligatorische Öffnungszeiten:  Nicht essenzielle Geschäfte müssen um 18:00 Uhr schließen
  • Ausgeschlossen von der Ausgangssperre sind folgende Aktivitäten:
    1. Besorgungen von Medikamenten
    2. Ausübung der Arbeit im Gesundheitssektor
    3. Ausübung der Arbeit im tiermedizinischen Bereich
    4. Ausübung des Berufes, wenn notwendig
    5. Rückfahrt zum Wohnort nach der Arbeit
    6. Ausübung der Arbeit im Bereich der Betreuung (Pflegedienst, Behindertenbetreuung, Aufsicht von Minderjährigen etc.)
    7. Höhere Gewalt und Notsituationen
    8. Ausübung der Arbeit mit einer Sonderbewilligung
    9. Betankung an der Tankstelle eines Fahrzeuges die zur Ausübung der vorher genannten Tätigkeiten notwendig ist
    10. Betreuung und Pflege von Haus- und Nutztieren
  • Sicherheitsabstand: Mindestens 1,5 Meter auf öffentlichen Straßen und Einrichtungen sowie geschlossenen Räumen / Kann der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden, darf immer nur eine Person anwesend sein
  • Maskenpflicht: Es gilt eine allgemeine Maskenpflicht auf öffentlichen Straßen sowie Einrichtungen für alle Personen ab dem sechsten Lebensjahr / Betreiber und Eigentümer von Einrichtungen tragen die Verantwortung für die Einhaltung / Masken mit Ventilen sind nicht erlaubt
    Ausnahmen und Entbindung der Maskenpflicht:
    1. Personen die aufgrund von einer Behinderung oder fehlender Selbstständigkeit keine Anwendung der Maske umsetzen können
    2. Personen mit einer Erkrankung der Atemwege, die das Atmen behindern oder verschlechtern (Ärztliches Attest notwendig)
    3. In Fällen von höherer Gewalt wie in Artikel 6.2 des Beschlusses 21/2020 deklariert
    4. Im Gast- und Hotelgewerbe während Essen und/oder Getränke eingenommen werden
    5. In der freien Natur, wenn ein Sicherheitsabstand von 2 Meter stets eingehalten werden kann
    6. Am Strand und an Pools sowie in Räumen wo keine Bewegung stattfindet und ein Sicherheitsabstand von 2 Meter stets gewährleistet ist
    7. Sportarten in der Natur, solange der Sicherheitsabstand von 2 Meter stets gewährleistet ist
  • Rauchen in der Öffentlichkeit: Es ist verboten in öffentlichen Räumen und Einrichtungen zu rauchen inkl. Außenterrassen und im Umkreis von 5 Meter von Schulen, Universitäten, Bildungszentren, Gesundheitseinrichtungen und Sozialeinrichtungen sowie im Umkreis von 2 Meter bei Kinderspielplätzen / Das Rauchen ist auf öffentlicher Straße, während sie sich bewegen, nicht erlaubt
    (Die Erlaubnis zum Rauchen besteht: im Straßenverkehr unter Voraussetzung des Sicherheitsabstands zu anderen Personen (sind 2 Personen in einem Auto, ist es verboten))
  • Essen und trinken auf öffentlicher Straße: Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nicht erlaubt, wenn ein stetiger Sicherheitsabstand von 2 Meter nicht gewährleistet ist / Ausnahmen sind Personen aus demselben Haushalt und bei dafür vorgesehen Plätzen (Beispiel: Eine Mutter gibt ihrem Kind zu essen auf einer Bank wo kein massiver Personenverkehr herrscht)
  • Maximale Anzahl an Personen bei Zusammenkünften: Max. 2 Personen / Personen aus demselben Haushalt sind ausgeschlossen
    (Betrifft öffentliche & private Treffen sowie im Innen- und Außenbereich)
    Besonderes: Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen wird eine Genehmigung benötigt, die vor Veranstaltungsbeginn ausgestellt werden muss.
  • Reduzierung der maximalen Kapazität im Arbeitsumfeld: Es wird Homeoffice empfohlen
  • Gastgewerbe & Hotelgewerbe:
    1. Geschäftsschluss um 18:00 Uhr
    2. Kapazität auf Terrassen beträgt 50 % und der Innenbereich bleibt geschlossen (Außnahme sind die Mitarbeiter)
    3. Gäste pro Tisch sind max. 4 Personen erlaubt
    4. Die Bar bleibt geschlossen
    5. Buffet ist nur noch im Außenbereich erlaubt
    (Lieferdienste sind erlaubt bis zum Beginn der Ausgangssperre, wenn eine in Kraft ist)
  • Terrassen & andere Freiflächen:
    1. Es ist verboten Tätigkeiten auszuüben bei denen der Sicherheitsabstand und/oder keine Masken getragen wird (Tanzen, Karaoke, Shisha-Pfeifen etc.)
    2. Zwischen Tischen oder Kundengruppen müssen stets 2 Meter Sicherheitsabstand gewährleistet sein
    3. Wenn die Möglichkeit besteht, sollten die Stühle pro Tisch im Zick-Zack angeordnet sein damit sich die Personen nicht direkt gegenüber sitzen
    4. Die gesperrten Sitz- und/oder Stehbereiche müssen klar und deutlich gekennzeichnet sein
    5. Auf Terrassen gilt striktes Rauchverbot
  • Touristenunterkünfte und Einrichtungen:
    1. Max. 33 % Kapazität in Innenbereichen wo keine Lebensmittel zu sich genommen werden
    2. Max. 4 Personen pro Gruppe unter Voraussetzung, dass der Sicherheitsabstand gewährleistet ist
    3. In Bereichen wo Lebensmittel konsumiert werden, gelten die gleichen Einschränkungen wie für das Gastgewerbe
  • Reisegruppen / Reiseführer: Max. 12 Personen wobei diese in 4er Gruppen aufgeteilt werden müssen und nur im Außenbereich gestattet sind
  • Freizeit-Tourismus: Max. 12 Personen wobei diese in 4er Gruppen aufgeteilt werden müssen (z.B. Paragliding, Quad-Touren, Tauch-Touren etc.)
  • Gewerbliche & öffentliche Einrichtungen: Max. 25 % Kapazität in Innenbereichen und Einzelhandelsgeschäfte / das gilt für mehrstöckige Gebäude auf jeder Etage
  • Einkaufszentren:
    1. Max. 25 % der Kapazität
    2. Das gilt für mehrstöckige Gebäude auf jeder Etage
    3. Erholungsbereiche und Spielplätze innerhalb des Einkaufszentrums sind nicht erlaubt und bleiben geschlossen
    4. Personen über 75 Jahren werden bevorzugt behandelt / Dies muss deutlich gekennzeichnet sein in welchen Bereichen (z.B. Kassen, Parkplätze, Sitzgelegenheiten etc.)
    5. Kunden dürfen sich nur in Durchgängen und Gemeinschaftsbereichen aufhalten, wenn Sie vorhaben das Geschäft zu betreten und auf Einlass warten oder den jeweiligen Bereich durchlaufen müssen
    6. Die Einkaufszentrumsleistung trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden Maßnahmen im Zentrum selber und die Kontrolle der Einhaltung in den Einzelhandelsgeschäften
  • Kino, Theater und Konzerte:
    1. Max. 55 % Kapazität
    2. Max. Gruppengröße von 4 Personen
    3. Immer zwei Sitzplätze müssen zwischen den Gruppen auf einer Reihe frei bleiben und dementsprechend gekennzeichnet sein
    4. Bei jedem belegten Platz muss vor- und dahinter immer ein freier Platz sein pro Reihe
    5. Wenn keine festen Sitzplätze vorhanden sind, muss der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter gewährleistet sein
    6. Wenn keine festen Sitzplätze vorhanden sind für ganze Gruppen, muss der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter gewährleistet sein
    7. Eintrittskarten oder Einladung müssen fortlaufend nummeriert sein
    8. Sitzplätze müssen im Vorfeld zugewiesen werden
    9. Die Gäste oder das Publikum müssen sitzen bleiben während der Vorführung
    10. Essen und trinken sind verboten während der Vorführung
    11. Es liegt ein Protokoll vor zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
  • Museen, Ausstellungen, Bibliotheken, öffentliche Säle und Archive:
    1. Max. Kapazität von 33 % mit Ausnahme von Museen wo nur noch 25 % erlaubt sind
    2. Max. Gruppengröße von 4 Personen
    3. Es liegt ein Protokoll vor zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
  • Sport im Freien und Sportstudios:
    1. Es dürfen nur noch Einzelsportarten ausgeübt werde (Im Freien)
    2. Der Sicherheitsabstand von 2 Meter muss gewährleistet sein ansonsten gilt eine strikte Maskenpflicht (Im Freien)
    3. Minderjährige dürfen von max. zwei Erwachsenen begleitet werden wobei eine strikte Maskenpflicht herrscht, es sei den der Sicherheitsabstand von 2 Metere kann stets gewährleistet werden (Im Freien)
    4. Studios und Zentren bleiben geschlossen
  • Turniere und Wettkämpfe: Sind nicht erlaubt wenn die max. Kapazität nicht eingehalten werdenkann für eine Durchführung und/oder der mindest Sicherheitsabstand nicht gewährleistet ist
  • Preisverleihungen und Siegerehrungen:
    1. Im Profisport erlaubt ansonsten nicht
    2. Stetige Einhaltung des Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 Meter
    3. Es ist kein Publikum erlaubt
  • Religiöse Einrichtungen: Max. 33 % der Kapazität
    1. Trauerfeiern dürfen mit max. 33 % Kapazität belegt werden wobei max. 20 Personen im Außenbereich und max. 10 Personen im Innenbereich erlaubt sind
    2. An Bestattungen selber dürfen max. 10 Personen anwesend sein
    3. Bei Einäscherungen dürfen max. fünf Personen anwesend sein
  • Hochzeiten und andere Feiern:
    1. Außenbereiche: Max. Kapazität von 50 % wobei eine Personenanzahl von 10 Personen nicht überschritten werden darf
    2. Innenbereiche: Max. Kapazität von 25 % wobei eine Personenanzahl von 10 Personen nicht überschritten werden darf
    3. Es wird von einer Durchführung abgeraten
  • Glücksspiel, Spielhallen und Annahmestellen: Sind geschlossen
  • Öffentliche Aufführungen: Sind nicht erlaubt auch wenn vor der Änderung des Risikolevels eine Genehmigung erteilt wurde
  • Personentransport: In Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzplätzen (inkl. des Fahrers), dürfen max. 2 Personen pro Sitzreihe sein, es gilt stets die Maskenpflicht und es muss eine Frischluftzirkulation gewährleistet sein. Die geschlossene Umluftzirkulation ist nicht erlaubt.
  • Öffentlicher Verkehr:
    1. Die max. Kapazität wird auf 50 % reduziert
    2. Der öffentliche Verkehr sollte nur von Personen benutzt werden die keine andere Möglichkeit haben und auch, nur wenn eine Notwendigkeit besteht
    3. Essen, trinken, rauchen, singen und sexuelle Handlungen sind nicht gestattet in den Fahrzeugen und es gilt eine strikte Maskenpflicht
    (Hinweis der Redaktion: Da es solche Ereignisse tatsächlich gab mit der Begründung „Es stand nirgends geschrieben“, wurde dies extra noch separat deklariert)
  • Strände: Max. 50 % Kapazität wobei die max. Gruppengröße auf 4 Personen beschränkt ist
    (Für die Berechnung der max. Kapazität wird pro Person 4 m² berechnet / Zwischen Einzelpersonen ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter vorgeschrieben)
  • Strand- und Wassersportarten: Sind nicht erlaubt
  • Camps für Kinder: Sind nicht erlaubt
  • Camping und Übernachtungen: Ist nicht erlaubt
  • Außerordentliche Märkte: Sind nicht erlaubt
  • Sporadische Märkte (Bauernmärkte, Samstagsmärkte etc.):
    1. Märkte die im Außenbereich statfinden dürfen zu 33 % Kapazität haben
    2. Für Innebereiche gelten 25 % Kapazität
    3. Die Gemeinde legt die notwendigen Bedingungen fest für die max. Kapazität und die Stände
    4. Es wird empfohlen mindestens 4,5 Meter Abstand zwischen den Ständen und 6 Meter der gegeüberliegenden Ständen, zu gewährleisten
    5. Die Märkte müssen einen vordefinierten Ein- und Ausgang haben und räumlich abgerenzt sein
    6. Es werden Zutrittskontrollen empfohlen
    7. Bereiche zum Verzehr von Essen und Getränken muss in abgegrenzten Sektoren definiert sein
    8. Der Veranstalter des Markts trägt die Verantwortung der Einhaltung aller geltenden Bestimmungen sowie des notwendigen Personals
  • Autoschulen und Ausbildungszentren:
    1. Max. Kapazität von 33 %
    2. Der Untrricht sollte wenn möglich immer Online erfolgen und nicht in Räumlichkeiten
    3. Nach jeder Fahrstunde ist das Fahrzeug zu reinigen und zu desinfizieren
  • Geschäftliche Treffen und Meetings: Sind nur Online möglich, es dürfen keine Treffen stattfinden
  • Eigentümerversammlungen: Max. 25 % der Kapazität und nur bei absoluter Notwendig / Ein Maßnahmen-Protokoll zur Verhinderung der Verbreitng von COVID-19 muss zur Verfügung stehen
  • Pools für die gemeinschaftliche Nutzung: Max. Kapazität von 33 % wobei max. 4 Personen anwesend pro Gruppe nicht überschritten werden darf
  • Gewerbliche/Kommerzielle Boots-Touren:
    1. Max. Kapazität von 50 % wobei max. 4 Personen anwesend pro Gruppe nicht überschritten werden darf
    2. Verzehr von Essen und getränke müssen den Bestimmungen wie für das Gastgewerbe entsprechen
  • Studentewohnheime und ähnliche Einrichtungen: Gemeinsachaftliche Bereiche sind geschlossen
  • Partys, Open-Airs und sonstige populäre Feiern: Bis zum Widerruf des Gesundheitsministeriums verboten
  • Nachtclubs und Discotheken: Müssen geschlossen bleiben bis zum Widerruf des Gesundheitsministerium
  • Konsum von Alkohol auf öffentliochen Straßen sowie Einrichtunugen: Der Verkauf sowie Verzehr von alkoholischen Getränken ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich belangt und angezeigt. Bei Notwendigkeit kann bei beliebten Plätzen und Parks ein Betrettungsverbot ausgesprochen werden.

Hilfsmaterialien/Informationen für Gewerbetreibende

Wählen Sie einen Sektor aus, in dem Sie gewerblich tätig sind, um die aktuellen Hilfsmittel/Informationen bezüglich der aktuellen Corona-Situation, die von der Kanarischen Regierung bereitgestellt werden wie, Plakate, Informations-E-Mail usw. herunterladen zu können. Die Plakate und E-Mails haben wir euch in einen ZIP-Ordner gepackt zum Downloaden und die Hygiene-Protokolle sind ein direktes PDF.

Diese Dokumente kommen vom offiziellen Ministerium für Tourismus der Kanarischen Regierung.

AnwendungsbereichDruckvorlagenHygiene Protokolle
Hotels & Wellness| Plakate
| E-Mails
| Hotel
| Wellness
Ferienwohnungen, Landhäuser, Fincas, Herbergen| Plakate
| E-Mails
| Unterkünfte
| Herbergen
Ausflüge| Diverse Dokumente| Ausflüge
Geschäfte| keine vorhanden| Geschäfte & Einzelhandel
Sportveranstaltungen| keine vorhanden| Sportveranstaltungen
| M.I.C.E
Freizeit Tourismus| keine vorhanden| Beschriftung
Golf| keine vorhanden| Golf
Transport| keine vorhanden| Transport
Sehenswürdigkeiten| keine vorhanden| Sehenswürdigkeiten
Kreuzfahrten| keine vorhanden| Kreuzfahrten

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Keine neuen Corona-Fälle in 24 Stunden

Die Kanaren waren gestern die einzige spanische Provinz, die innerhalb von 24 Stunden keine neuen positiv getesten Personen gemeldet hatten.…

REACT-Fonds schüttet 10 Milliarden an Spanien aus★ TOP-NEWS ★

REACT-Fonds schüttet 10 Milliarden an Spanien aus

SPANIEN 🇪🇸 | Finanzministerin María Jesús Montero bestätigt eine 10 Milliarden Finanzspritze aus dem REACT-Fonds der Europäischen Union.

Kanarischer Mundschutz geht in ProduktionCorona-Krise

Kanarischer Mundschutz geht in Produktion

Ab Montag wird die Mund-Nasen-Maske aus dem neuartigen Textil Sutran, hergestellt auf Gran Canaria, in Produktion gehen. Die Firma Ogadenia…

Hauptproblem NachtlebenCorona-Krise

Hauptproblem Nachtleben

Die verschärften Maßnahmen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, werden zunächst mindestens 14 Tage gelten. Der Präsident der Kanarischen Inseln,…

125 Millionen für die COVID-19-BekämpfungCorona-Krise

125 Millionen für die COVID-19-Bekämpfung

Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez hat am Montag an der Geberkonferenz teilgenommen, die von der Europäischen Kommission unter Leitung von Ursula…

Vierte Verlängerung des AlarmzustandesCorona-Krise

Vierte Verlängerung des Alarmzustandes

Gestern hat Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez im Parlament die vierte Verlängerung des Alarmzustandes erzielt. Er betonte dabei, dass die Maßnahmen,…

Bedenkliche Entwicklung an den SträndenCorona-Krise

Bedenkliche Entwicklung an den Stränden

Weiterhin nehmen die jungen Leute die obligatorischen Corona-Maßnahmen nicht ernst. Das prognostizierte heiße Wochenende lockte viele Menschen an den Strand,…

Sind die Kanaren schon bald sicheres Terrain?Corona-Krise

Sind die Kanaren schon bald sicheres Terrain?

Diese vorsichtig optimistische Hoffnung hegt zumindest der Direktor des Astrophysischen Instituts der Kanaren (IAC), Rafael Rebolo. Dafür spreche die aktuell…

Drei Inseln sind schon einen Schritt weiterCorona-Krise

Drei Inseln sind schon einen Schritt weiter

La Gomera, El Hierro und La Graciosa sind derzeit absolut coronafrei und sind deshalb die Ersten, die gestern direkt in…

Hilfe für das Gastgewerbe in Santa CruzTeneriffa

Hilfe für das Gastgewerbe in Santa Cruz

TENERIFFA 🇮🇨 | Der Bürgermeister von Santa Cruz will dem Gastgewerbe in der Stadt helfen und Sondergenehmigungen für Terrassen erlassen.

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