Policia Canarias bei einer Routine Kontrolle auf Gran Canaria in Puerto Rico.
Ein Party-Veranstalter auf Gran Canaria hatte am 16. August 2020 in Puerto Rico (Mogán) ein Fest auf einem Boot veranstaltet. Die Corona-Maßnahmen wie das Tragen der Masken und Einhalten des Sicherheitsabstandes wurden bewusst nicht eingehalten. Der Veranstalter hatte auch keine Vorkehrungen getroffen, die Maßnahmen umzusetzen. Die Justizbehörde der Kanarischen Regierung hat nach Überprüfung aller Beweise und Aussagen aller beteiligten Personen ein Bußgeld von 6.000 Euro gegen den Veranstalter ausgesprochen. Er habe bewusst das Risiko auf sich genommen, das die Gäste gesundheitliche Konsequenzen tragen müssten, nur um Profit zu erzielen. Das Verhalten sei verantwortungslos, vorsätzlich und nicht zu tolerieren und wurde daher als schweres Vergehen deklariert.
Die Justizbehörde hat in dem Zuge auch zwei weitere geplante Veranstaltungen des Veranstalters, die für den 23. Und 29. August angesetzt waren, sofort verboten. Er muss den Kunden nicht nur das bezahlte Geld erstatten, sondern darf vorläufig gar keine Veranstaltungen mehr organisieren. Das Risiko sei zu groß, dass er sich erneut nicht an die Regeln halte und somit seine Gäste gefährde. Der Veranstalter hätte nicht nur die Maskenpflicht und den Sicherheitsabstand nicht umgesetzt, sondern auch die maximale Kapazität von 75 % übertreten und die Regel, dass Gruppen mit mehr als 10 Personen nicht erlaubt sind, nicht beachtet.
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