
Ab Samstag wird die Ausgangssperre für alle landesweit gelockert und man darf das Haus zum spazierengehen oder Sport treiben verlassen. Doch nicht, wann immer es gefällt, sondern nach Regeln.
Kinder unter 14 Jahren: Sie dürfen von 12 bis 19 Uhr draußen spielen, in Begleitung einer Aufsichtsperson und maximal mit zwei anderen Kindern.
Menschen über 14 Jahren: Spaziergänge und Sport sind in der Zeit zwischen 6 und 10 Uhr sowie zwischen 20 und 23 Uhr erlaubt. Sportler dürfen nur alleine unterwegs sein, aber sie haben kein Limit bezüglich des Radius. Spaziergänger können in Begleitung einer Person aus dem gleichen Haushalt auf die Straße gehen. Ihr limitierter Bewegungsradius beträgt einen Kilometer.
Personen, die älter als 70 sind oder einer besonderen Aufmerksamkeit bedürfen, sollten nur von 10 bis 12 Uhr oder von 19 bis 20 Uhr nach draußen gehen.
Diese Regeln gelten ab Samstag, 2. Mai für Gemeinden ab 5.000 Einwohnern. In kleineren Orten können sich Spaziergänger und Sportler zwischen 6 und 23 Uhr frei bewegen.