Kein Ein-/Ausreiseverbot – Einreisende am Flughafen Teneriffa Süd – Der Antigen-Test kann nun vorgelegt werden. / Archiv
KANAREN 🇮🇨 | Der Mittwochabend hatte eine Überraschung zu bieten, die mit großer Sicherheit vielen Lesern im ersten Moment schwer in der Bauchregion gelegen hat. Falschmeldungen über das Ein-/Ausreiseverbot wurden in Windeseile in den spanischen und deutschen Medien verteilt. Wir klären in diesem Artikel alle wichtigen Punkte und Änderungen, die ab Donnerstag in Kraft sind. Die kanarische Regierung kämpft für die Akzeptanz der Antigen-Tests seit Wochen und ist nun zu einer Einigung mit der spanischen Regierung gekommen. Diese Einigung bringt jedoch Neuerungen, für Urlauber und Einreisende auf den Kanarischen Inseln, mit sich.
Antigen-Tests für Urlauber
Im BOC (Amtsblatt der Kanaren) vom Mittwochabend wurde offiziell bekannt gegeben, dass Einreisende nun auch mit einem Antigen-Test einreisen können. Der RT-PCR-Test bleibt weiterhin bestehen. Der Antigen-Test kann direkt im Ursprungsland gemacht und bei der Ankunft vorgelegt werden. Passagiere, die weder einen RT-PCR-Test, noch einen Antigen-Test vorlegen können, müssen einen Test bei der Ankunft durchführen.
Was ist eine Perimeter-Schließung
Eine Perimeter-Schließung ist zu Zeiten von Corona leider schon eine Notwendigkeit für Regierungsinstanzen. Die Perimeter-Schließung ist eine Art Deklaration für ein bestimmtes Gebiet, das Sonderbestimmungen umsetzen muss, um einer Gefahr zu trotzen. Die Kanaren mussten diesen Zustand nun beschließen, damit eine offizielle Genehmigung erteilt werden konnte, die Antigen-Tests zu akzeptieren. Durch diesen Beschluss haben die Kanaren das Recht, die Statuten der Autonomie, unter Berücksichtigung der gegebenen lokalen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Situation anzupassen, ohne diese von den landesweiten Beschlüssen abhängig zu machen. Die spanische und kanarische Regierung sind zu einem Konsens gekommen, der diesen Zustand voraussetzt und somit die Akzeptanz der Antigen-Tests gewährleistet, jedoch ohne ein Ein-/Ausreiseverbot.
Kein Ein-/Ausreiseverbot – Neue Einreisebestimmungen
- Es gibt kein Ein-/Ausreiseverbot weder für Einheimische und Residenten noch für Urlauber. Die Perimeter-Schließung bleibt vorerst bis zum 10. Januar aktiv.
- Ab sofort werden RT-PCR-Tests und Antigen-Tests/Schnelltests für die Einreise auf die Kanaren akzeptiert.
- Das aktuelle Einreiseformular kann von jedem Urlauber auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums ausgefüllt und eingereicht werden. Dieses steht ebenfalls über eine App für iOS und Android-Geräte zur Verfügung.
- Der Gesundheits-Check am Flughafen wird weiterhin durchgeführt. Dieser besteht aus einer Temperaturkontrolle und einer visuellen Begutachtung, hinsichtlich der Symptome, die von COVID-19 bekannt sind.
- Sollte ein positives Ergebnis bei einem Test auftreten, hat der Betroffene die Möglichkeit, sich für 14 Tage in Isolation zu begeben oder er isoliert sich für 72 Stunden und führt anschließend einen weiteren Test durch. Der Test-Prozess muss so lange gemacht werden, bis ein negatives Ergebnis vorliegt, um sicherzustellen, dass das Virus nicht mehr aktiv ist. Der Patient muss dabei in seinem Wohnsitz oder seiner Unterkunft bleiben.
- Eine Isolation von einem positiv getesteten Patienten darf nur unterbrochen werden:
- Wenn eine berufliche Verpflichtung in Zusammenhang mit einer Notwendigkeit besteht, wie zum Beispiel bei einem Beamten oder beim Pflegepersonal.
- Damit der Transport von Lebensmitteln gewährleistet werden muss, um die Öffentlichkeit zu versorgen.
- Wenn dringende Arztbesuche notwendig sind.
- Wenn ein familiärer oder privater Notfall begründet ist.
- Wenn die betroffene Person ein öffentliches Amt bekleidet und durch ihre Abwesenheit die Funktion der Instanz oder der Organisation nicht mehr gewährleistet ist.
- Selbstverständlich dürfen auch registrierte Journalisten, die sich als solches Ausweisen können, der Berichterstattung weiterhin nachgehen, jedoch nur, wenn kein Ersatz verfügbar ist.
- Dieser Beschluss ist durch die Veröffentlichung im BOC nur für die Kanarischen Inseln gültig und ist auf andere Gebiete nicht übertragbar. Ein solcher Beschluss ist nur in Einigung mit der spanischen Regierung möglich und auch nur für autonome Gemeinschaften.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass sich in den Bestimmungen nicht viel geändert hat, mit Ausnahme der Isolationszeit und den damit verbundenen Optionen sowie der Akzeptanz der Antigen-Tests. Definitiv gibt es kein Ein-/Ausreiseverbot für die Kanaren. Selbstverständlich hat die kanarische Regierung jederzeit das Recht, die Bestimmungen und Voraussetzungen durch die Perimeter-Schließung, unabhängig von der spanischen Regierung, in Bezug auf die Bekämpfung und Eindämmung von COVID-19, anzupassen.
Hinweis der Redaktion
Artikel zum Thema Corona-Krise sind sehr transitorisch jedoch zum Zeitpunkt der Publizierung auf dem aktuellen Stand. Die aktuelle Lage hinsichtlich sämtlichen Themen zu Corona können sich jederzeit ändern.
Bitte beachten Sie das Datum der Publikation, um Missverständnissen vorzubeugen.
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