Die Kanarische Regierung hat gestern Nachmittag die Maßnahmen für den Schiff- und Luftverkehr zwischen den Kanarischen Inseln festgelegt. Diese wurden im Boletín Oficial del Estado (BOE) veröffentlicht und sollen die Einreisekontrollen regeln zur Unterstützung der Corona-Eindämmung dienen. Der Kanarische Präsident Ángel Torres hat weiter festgelegt, das Nachtclubs und Discotheken während des bestehenden Alarmzustands weiterhin geschlossen. Wie es nach dem Alarmzustand mit Bars, Clubs und Discos weitergeht, ist zurzeit noch offen.
Schiffsverkehr zwischen den Kanarischen Inseln
Die Verordnung schreibt den Reedereien nun vor, dass zwischen den Inseln nur eine festgelegte Anzahl an Fahrten auf vordefinierten Routen gemacht werden darf.
Die Routen im Einzelnen:
Abfahrt | Ziel | Frequenz |
---|---|---|
Agaete | Santa Cruz | 3x täglich Hin- und Rückfahrt |
Las Palmas | Gran Canria/Morro Jable | 2x täglich Hin- und Rückfahrt |
Las Palmas | Gran Canria/Arrecife | 1x täglich Hin- und Rückfahrt |
Las Palmas | Gran Canaria/Santa Cruz | 4x täglich Hin- und Rückfahrt |
Las Palmas | Gran Canaria/Puerto del Rosario | 1x täglich Hin- und Rückfahrt |
Los Cristianos | La Gomera | 4x täglich Hin- und Rückfahrt |
Los Cristianos | Santa Cruz | 2x täglich Hin- und Rückfahrt |
Los Cristianos | Valverde | 1x täglich Hin- und Rückfahrt |
Corralejo | Playa Blanca | 4x täglich Hin- und Rückfahrt |
Caleta de Sebo | Órzola | 4x täglich Hin- und Rückfahrt |
Passagierkontrollen werden wie folgt umgesetzt
Reisende, die von außerhalb des Archipels einreisen, müssen weiterhin einen nachweisbaren Grund für die Einreise haben. Diese wurden in der Verordnung vom 14.03.2020 festgelegt.
Diese lauten: Im Gesundheitswesen tätig sein, für die Ausübung der Arbeit notwendig, sowie die Hin- und Rückreise zum regulären Aufenthaltsort, Hilfe und Unterstützung von älteren Menschen, Kindern oder Minderjährigen, Menschen mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung und im Bereich der Lebensmittelversorgung, sowie Arzt- und Apotheken Besuche.
Sämtliche Fluggesellschaften und Reedereien sind verpflichtet, die Daten von der Reise von jedem Passagier zu sammeln und aufzubewahren. Sollte sich ein Passagier weigern oder einen nicht nachweisbaren Grund haben, wird die Person den zuständigen Behörden gemeldet.
Temperaturkontrollen bleiben weiterhin bestehen
An allen Flughäfen sowie Häfen werden weiterhin Temperaturkontrollen bei An- und Abreise, mithilfe von Wärmebildkameras oder von Fachleuten durchgeführt. Die Regierung garantiert eine kontaktlose Temperaturmessung in einem dafür vorgesehenen Bereich. Wenn ein Passagier mit Fieber und/oder weiteren Anzeichen für COVID-19 erkannt wird nach dem Protokoll verfahren, das den Behörden vorliegt.