Eines der Dinge, die ab dem Eintreffen der Phase eins wieder möglich sind, sind Treffen im Freundes- und Familienkreis. Doch wo darf man sich eigentlich treffen und mit wie vielen Personen? Ab sofort darf man sich wieder mit bis zu zehn Personen treffen. Das kann sowohl in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel als auch im privaten Bereich sein. Dabei sollte aber der Sicherheitsabstand von zwei Metern gewährleistet sein. Ausnahme sind Familienmitglieder, die sowieso zusammenleben und deshalb keinen Abstand wahren müssen. Treffen können sich Menschen, die nicht im gleichen Haus zusammenleben. Also Freunde, Familien und Nachbarn beispielsweise. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Menschen, die einer Risikogruppe angehören. Dazu zählen Schwangere, Diabetiker oder Menschen mit immunsupprimierenden Krankheiten. Der Radius der Mobilität wird auf die jeweilige Insel beschränkt.
Hotels und Gastronomie
Die Restaurants dürfen ab dem heutigen Montag ihre Terrassen öffnen, allerdings nur mit einer 50-prozentigen Belegung und unter Wahrung des Sicherheitsabstands. Die maximale Gruppengröße ist auch in diesem Fall auf zehn Personen beschränkt, wobei der Abstand zwischen den Personen berücksichtigt werden muss. Zahlreiche Gemeinden prüfen derzeit, ob Restaurants temporär mehr öffentliche Fläche zur gastronomischen Nutzung gewährt werden kann.
Hotels können unter Einhaltung strenger Hygienevorschriften wieder öffnen. Der Restaurantbereich bleibt dabei den Hausgästen vorbehalten. Buffetservice ist nicht erlaubt. Die Wellnessbereiche, Fitness- oder Kinderclubs, Diskotheken oder Tagungsräume dürfen nicht in Betrieb genommen werden.