Das spanische Verbraucherschutzamt klagt gegen mindestens 17 Fluggesellschaften auf Unterlassung wegen unlauterer Geschäftspraktiken. Sie werfen den Gesellschaften vor, ihre Kunden nicht ordentlich aufzuklären und ihnen die Rückerstattung des Ticketpreises, gerade jetzt in der Coronakrise, vorzuenthalten. Der Kunde hat aber auch jetzt das Recht auf die Erstattung des Ticketpreises, und zwar innerhalb von sieben Tagen. Das gilt übrigens auch dann, wenn die Kunden mangels Alternative einen Gutschein akzeptiert haben. Auch dieser kann nachträglich in Bargeld umgewandelt werden.
Der Vorwurf der spanischen Verbraucherschützer richtet sich an die Fluggesellschaften:
Air Europa, Air France, Binter Canarias, EasyJet, Eurowings, Iberia (Iberia Express y Air Nostrum), Jet 2, KLM, Latam Airlines, Lufthansa, Ryanair, Scandinavian Airlines (SAS), Transavia, Thomson Airways (TUI), United Airlines, Volotea und Wizzair.