Der Beschluss vom Richter bezüglich dem Rauchverbot auf öffentlichen Straßen in Madrid soll nichtig sein.
Vergangene Woche hatte Richter Alfonso Villagómez Cebrián vom zweiten Verwaltungsgericht in Madrid eine Anordnung aufgehoben. Es ging dabei um das Rauchen auf öffentlicher Straße, wenn der Sicherheitsabstand nicht gewährleistet ist. Die Bürger in Madrid haben darauf reagiert und freudig wieder auf allen öffentlichen Straßen geraucht. Nun fordert Madrid eine Annullierung dieses Richterspruchs. Der Richter habe keine Befugnis, eine Anordnung der spanischen Regierung aufzuheben, solange eine Verletzung der Grundrechte der Bürger nicht vorliege. Dass diese Anordnung nicht im BOE veröffentlicht sei, verleihe keinem Richter das Recht, einen solchen Beschluss auszusprechen, so der lokale Regierungsvorstand aus Madrid.
Eine Anordnung an die autonomen Regierungen und deren Verwaltungsmitglieder, die direkt von der spanischen Regierung kommt, sei nicht notwendigerweise im BOE zu veröffentlichen. Sie schränke in keiner Weise die Grundrechte des Bürgers ein, sondern begrenze lediglich den Handlungsspielraum unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Situation. Der Richter hätte diesen Beschluss nicht ohne weitere Prüfung durch eine höhere Instanz fassen dürfen. Er habe seine Kompetenz stark überschritten, so die regionale Exekutive. Eine aktuelle Stellungnahme des Richters liegt noch nicht vor.
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