Obwohl über die Hälfte der Spanier seit gestern in Stufe drei der Lockerungen angekommen ist, gelten weiterhin die Sicherheitsregelungen wie der Mindestabstand von zwei Metern und das obligatorische Tragen von Mundschutzmasken. Wer in geschlossenen Räumen oder an öffentlichen Orten, an denen dieser Abstand nicht gewahrt werden kann, ohne diese Atemschutzmaske angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro rechnen. Eine Entwarnung in Bezug auf die Maskenpflicht wird es bis voraussichtlich Herbst nicht geben. Die Experten möchten abwarten, ob es dann zur befürchteten zweiten Welle kommt.
Maskenpflicht bleibt
