Neue Verkehrsregeln in Spanien

Neue Verkehrsregeln in Spanien

SPANIEN | Das Ziel der angepassten Verkehrsregeln ist eine Reduzierung der Todesfälle um 50 % in den nächsten 10 Jahren unter Berücksichtigung und Empfehlung der WHO. Das Paket wurde am Dienstag vom Ministerrat verabschiedet und beinhaltet verschiedene Bereiche, die maßgebenden Einfluss nehmen sollen. Die folgenden Regeln werden sich ab 2. Januar in Spanien ändern.

Änderung im Punktesystem

  • Wenn Sie mit dem Handy in der Hand ein Kraftfahrzeug bewegen, gibt es sechs Punkte und nicht mehr drei, dass Bußgeld bleibt bei 200 Euro.
  • Wenn Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten wie das Tragen des Sicherheitsgurtes oder des Fahrradhelms, oder es zu einer unsachgemäßen Verwendung kommt, wie zum Beispiel ein aufgesetzter Helm ohne verschlossenen Kinnriemen, wird das mit vier Punkten bestraft und nicht mehr mit drei.
  • Radarerkennungsgeräte, die in einem Fahrzeug mitgeführt werden und/oder installiert sind, zählen als Straftat und werden mit 500 Euro und drei Punkten bestraft.
  • Fahrzeuge dürfen auf Straßen außer- und innerorts beim Überholen nicht mehr als 20 km/h schneller sein, als das zu überholende Fahrzeug.
  • Mit Auffrischungskursen, die von der DGT zertifiziert sind, kann das Punktekonto abgebaut werden.
  • Der Einsatz von Headsets oder ähnlichen Geräten, die zur Kommunikation dienen, ist während einer Fahrprüfung weiterhin nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung drohen 500 Euro Bußgeld und sechs Monate Sperre für eine erneute Zulassung zur Prüfung.
  • Unternehmen im Bereich des Personen- und Güterverkehrs werden online nachsehen können, ob ein Fahrer einen gültigen Führerschein hat oder nicht. Die Kennzeichnung findet in den Farben rot (keine Erlaubnis) und grün (Erlaubnis vorhanden) statt.

Geschwindigkeits-Anpassungen

  • Auf Straßen mit nur einer Fahrbahn und einem Bürgersteig darf nicht schneller als 20 km/h gefahren werden.
  • Bei Straßen mit nur einer Fahrbahn ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. (Bergstraßen, Nebenstraßen etc.)
  • Anpassungen für elektrische Fahrzeuge/Roller/Rollstühle.
  • Fahrzeuge/Transportgeräte, die für nur eine Person konzipiert sind und von Elektromotoren angetrieben werden, wie Roller und Skateboards, die zwischen 6 und 25 km/h fahren, müssen abgeriegelt werden. Rollstühle sind davon ausgeschlossen.
  • Es gilt ein Fahrverbot dieser Transportmittel auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, auf Überlandstraßen, an Autobahnkreuzungen und Autobahnen sowie in Tunneln mit Schnellstraßen.
  • Rollerfahrer müssen sich an die gleichen geltenden Verkehrsregeln halten wie alle anderen Fahrzeugführer. Musikhören während der Fahrt ist verboten und ebenso gilt die Promillegrenze wie für andere Verkehrsteilnehmer.
  • Die Transportmittel müssen alle zwei Jahre zur Inspektion und der Fahrer muss einen Nachweis darüber erbringen, dass alle technischen Voraussetzungen gegeben sind.

Führerschein/Fahrerlaubnis

  • Das Mindestalter zum Führen eines LKW wird von 21 auf 18 Jahre reduziert ­nach bestandener CAP Prüfung.
  • Das Mindestalter zum Führen von Reisebussen wird auf 18 Jahre gesenkt, jedoch nur ohne Fahrgäste und in einem Radius von 50 km. Der Personentransport darf erst ab 21 Jahren und nach bestandener CAP Prüfung durchgeführt werden.
  • Transporter, die mit einer B-Lizenz geführt werden, dürfen für den Inlandstransport bis 3.500 kg beladen werden. Mithilfe einer Bescheinigung der Notwendigkeit kann eine Erhöhung der Nutzlast bis auf 4.250 kg erweitert werden.
  • Es wird die Möglichkeit für eine Fahrerlaubnis zum Führen von LKW und Bussen geben, für Personen mit Prothesen jedoch nur unter der Voraussetzung, dass medizinische Gutachten vorliegen und Einzelprüfungen durchgeführt worden sind. Dies wurde aufgrund der enormen Fortschritte im Bereich der Prothesenherstellung möglich.

Quellenangaben

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