Sterbehilfe soll den Leidensdruck dann beenden, wenn es keine anderen Möglichkeiten mehr gibt.
SPANIEN 🇪🇸 | Spanien wird das sechste Land weltweit werden, welches Sterbehilfe legalisiert. Das Gesetz wurde am 17. Dezember letzten Jahres vom Kongress genehmigt und tritt dieses Jahr in Kraft.
Der Beschluss erlaubt zwei Arten: aktive Sterbehilfe und ärztliche Beihilfe zum Suizid. Bei der ersten Variante verabreicht ein Arzt die Medikamente, die zum Tod führen sollen. Bei der zweiten gibt der Arzt die Medikamente an den Patienten, der sie dann selbst einnimmt.
Sterbehilfe – Die Voraussetzungen
Um eine Euthanasie zu beantragen, muss die betroffene Person spanischer Nationalität sein oder einen offiziellen Wohnsitz im Land nachweisen können, sowie volljährig und wach im Moment des Eingriffs sein. Minderjährige sind auch mit Einverständnis der Eltern vom Gesetz ausgeschlossen. Den Patienten ist jederzeit freigestellt, die Prozedur abzubrechen.
Laut dem Gesetz kommen Personen dann infrage, wenn sie eine ernsthafte und unheilbare Krankheit haben oder eine ärztlich nachgewiesene, chronische Krankheit, die sie stark im Alltag beeinträchtigt. Sterbehilfe soll dazu dienen, einen Leidensdruck dann zu beenden, wenn es keine anderen Möglichkeiten mehr gibt.
Einen Antrag stellen
Eine Anfrage richtet man an den behandelnden Arzt. Die Bitte muss zweimal in einem Abstand von 15 Tagen gemacht werden. Ab dann kann der Arzt die notwendigen Schritte einleiten, wozu auch ein Beratungsgespräch mit einem qualifizierten Mediziner gehört. Dieser hat danach zehn Tage Zeit um zu entscheiden, ob der Prozess durchgeführt werden soll oder nicht. Jeder Schritt muss schriftlich festgehalten werden.
In diesen Ländern ist Sterbehilfe legal
Seit 2002 ist Euthanasie in den Niederlanden und Belgien legal. Luxemburg stieß 2008 dazu, Kanada 2016. In den USA gibt es neun Staaten, die das Gesetz ratifiziert haben. In Kolumbien ist Sterbehilfe seit 2018 kein Verbrechen mehr, die praktische Umsetzung ist aber noch in Planung. In Neuseeland tritt das Gesetz Ende des Jahres in Kraft.
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